Liebe Leserin, lieber Leser,
sicherlich ist Ihnen das auch schon einmal passiert: Voller Vorfreude packen Sie ein Weihnachtsgeschenk aus, aber der Inhalt lässt Sie stutzig werden: Wie kommt der Schenkende darauf, dass Ihnen gelbe Socken gefallen könnten? Oder dass Sie als Autofahrer einen Gutschein für den Fahrradladen gebrauchen könnten? Und steckt dahinter sogar ein versteckter Hinweis, sich mehr zu bewegen?
Es gibt Menschen, die treffen bei Geschenken ins Schwarze und andere, die sich schwer tun, das richtige auszuwählen. Sich ein unpassendes Geschenk nicht anmerken zu lassen, ist manchmal schwierig. Auch ein offen ausgesprochenes “Ich möchte das gerne umtauschen” kann das Gegenüber verletzen. Wir haben das Thema einmal juristisch betrachtet: Dürfen Geschenke zurückgegeben oder gar zurückgefordert werden? Und unter welchen Voraussetzungen können mangelhafte Geschenke im Geschäft umgetauscht werden?
In der Hoffnung, dass Sie die juristische Hilfe gar nicht erst in Anspruch nehmen müssen und Ihre Liebsten wissen, was Ihnen gefällt!
Liebe Grüße aus der Redaktion
Jasmin Off
jasmin.off@ln-luebeck.de